Schulkonferenz Schuljahr 2011/12
Aufgaben und Zusammensetzung der Schulkonferenz sind im "Schulgesetz NRW, § 65-67" geregelt.Die Schulkonferenz ist das höchste Entscheidungsgremium der Schule.
Die Schulkonferenz setzt sich für eine Schule unserer Größe aus sechs Elternvertreter/innen und sechs Vertreter/innen der Lehrerschaft zusammen. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.
Außerdem entscheidet sie in wichtigen schulischen Fragen und Regelungen. Nähere Einzelheiten können Sie im Schulgesetz nachlesen.
Der/die Schulpflegschaftsvorsitzende ist automatisch Mitglied der Schulkonferenz und braucht daher nicht gewählt zu werden. Die fünf anderen Elternvertreter/innen werden von der Schulpflegschaft gewählt.
Die sechs Lehrkräfte werden von der Lehrerkonferenz gewählt.
Die Schulleiterin gehört zur Schulkonferenz und führt den Vorsitz. Sie hat aber kein Stimmrecht. Bei Stimmengleichheit gibt ihre Stimme jedoch den Ausschlag. Der Konrektor kann beratend an der Schulkonferenz teilnehmen.
Die Mitglieder der Schulkonferenz können sich durch die Schulpflegschaft und die Lehrerkonferenz beraten lassen.
Schuljahr 2011/12: Mitglieder der Schulkonferenz
Eltern
Frau Schnell
Frau Lang
Frau Csiser-Bernhardt
Frau Decker
Frau Dohmgoergen
Frau Kirschbaum
Vertreterinnen: Frau Schinker, Frau Schulz, Frau Stephan, Frau Suck, Frau Zautke)
Lehrerinnen
Frau Schmidt-Sinns
Frau Noss
Frau Weikert
Frau Ruland
Frau Schugardt-Lohaus
Frau Melzer
Vertreterin: Frau Wölk
Vorsitzende: Frau Hartig-Hietsch
