Schulpflegschaft Schuljahr 2011/12

Aufgaben und Zusammensetzung der Schulpflegschaft sind im „Schulgesetz NRW, § 72“ geregelt.

Die Schulpflegschaft setzt sich zusammen aus den Klassenpflegschaftsvorsitzenden und den Vertretern/innen aller Klassen.
Die Schulleiterin nimmt mit beratender Stimme teil.

Die Schulpflegschaft wählt aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und ein/e Vertreter/in.

Sie vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und berät in Angelegenheiten der Schule.

Sie wählt die Eltervertreter/innen für die Schulkonferenz, kann Anträge an die Schulkonferenz stellen Beschlüsse vorbereiten.

 

Schuljahr 2011/12
Vorsitzende der Schulpflegschaft:Frau Juliane Schnell, Frau Martina Lang