Corona - Wichtige Informationen für Einreisende

23.10.2020
                                                                         Ministerium für Arbeit
                                                                                                Gesundheit und Sozoiales
                                                                                                            des Landes  Nordrhein-Westfalen 

 

Corona-Pandemie: Wichtige Informationen für Einreisende

Das Coronavirus SARS-CoV-2 breitet sich weltweit weiter aus. Deutschland konnte diese Pandemie

bisher relativ gut bewältigen. Damit das so bleibt, gibt es strenge Vorschriften für Einreisende aus

Staaten, die als Corona-Risikogebiete ausgewiesen worden sind.

 Risikogebiete: Welche Staaten zu Risikogebieten erklärt werden, bestimmt das Robert Koch-Institut

zusammen mit verschiedenen Bundesministerien. Entscheidend ist dafür insbesondere die Zahl der

in den jeweiligen Ländern registrierten Neuinfektionen. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert, sie ist

im Internet unter folgendem Link erreichbar: www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

 Quarantäne: Sollten Sie sich in den 14 Tagen vor Ihrer Einreise nach Deutschland in einem der ausgewiesenen

Risikogebiete aufgehalten haben, müssen Sie sich umgehend und auf direktem Weg

in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Diese Maßnahme dient dem Schutz Ihrer Familie,

Ihrer Nachbarn und aller Menschen aus Ihrem Umfeld und ist leider unvermeidbar. Dabei spielt keine

Rolle, ob Sie sich angesteckt haben oder nicht.

Während der Quarantäne ist es Ihnen nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und

Besuch von Personen zu empfangen, die nicht Ihrem Hausstand angehören. Nur so kann es gelingen,

die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.

Wichtig: Sie sind verpflichtet, das für Sie zuständige Gesundheitsamt umgehend telefonisch oder

per E-Mail über Ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet zu informieren. Adressen finden Sie im Internet

unter https://tools.rki.de/plztool.

Bitte beachten Sie, dass ein Verstoß gegen die Quarantänepflicht teuer werden kann –

in Nordrhein-

Westfalen sind Geldbußen bis zu 25.000 Euro möglich.

 Ausnahmen von der Quarantänepflicht: Sie können von der Pflicht zur häuslichen Quarantäne

befreit werden, wenn der so genannte PCR-Test auf SARS-CoV-2 nachweislich negativ ausgefallen

ist. Der Test muss allerdings maximal 48 Stunden vor Ihrer Einreise durchgeführt worden sein.

Sollten Sie erst nach Ihrer Einreise eine Testung vornehmen lassen wollen, kontaktieren Sie bitte

das für Sie zuständige Gesundheitsamt. Bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses müssen

Sie leider in Quarantäne bleiben.

Die Pflicht zur Quarantäne gilt im Übrigen nicht, wenn Sie sich auf der Durchreise befinden.

Sie müssen Nordrhein-Westfalen jedoch direkt verlassen und dürfen hier nicht übernachten.

 Verdacht auf Erkrankung: Zu den Symptomen einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

zählen insbesondere Fieber, neu aufgetretener Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust und

Atemnot. Sollten Sie diese Anzeichen für eine Erkrankung haben, wenden Sie sich bitte zunächst

telefonisch an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter

der Rufnummer 116 117.

Weitere Informationen – auch zur Corona-Einreiseverordnung mit weiteren Details und Ausnahmeregelungen

– finden Sie auf der Internetseite www.mags.nrw/coronavirus.

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