Distanzunterricht

09.04.2021

Liebe Eltern und Kinder der GGS,

hier nochmal die aktuellen Informationen für die nächste Woche:
Wie Sie bereits wissen, erhielten die Schulen in NRW vom Ministerium für Schule und Weiterbildung die Information, dass in der kommenden Woche vom 12.4.2021 bis zum 16.04.2021 Distanzunterricht stattfinden wird. Wie es anschließend weitergeht, erfahren die Schulen im Laufe der kommenden Woche.

Distanzunterricht in der Woche nach den Osterferien:
„Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.“
Weitere Informationen zum Distanzunterricht erhalten Sie in gewohnter Weise über die Klassenlehrerinnen/Klassenlehrer Ihres Kindes/Ihrer Kinder.

Pädagogische Betreuung:
„Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird ab dem 12. April 2021 eine pädagogische Betreuung ermöglicht.

Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten daher ab dem 12. April 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können.“ Kinder, die an der Notbetreuung teilnehmen, sind verpflichtet, in der Schule den Coronaselbsttest durchzuführen. Näheres dazu siehe Testpflicht.

Testpflicht:
Die Durchführung von Präsenzunterricht auch im Wechselunterricht erfordert weiterhin die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz, die bisher in den Schulen zur Umsetzung kamen und kommen werden (FFP2- oder medizinische gut sitzende Maske, Abstand etc.).

„Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.

„Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Corona-selbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht oder an der Notbetreuung teilnehmen.“

Das Kollegium bereitet sich bereits intensiv auf diese Testung vor und wird sehr sensibel mit der Situation umgehen. Diese Testung muss von Kindern ab 6 Jahren eigenständig durchgeführt werden. Gleichzeitig ist es nicht möglich, dass die Lehrerin bzw. der Lehrer helfend eingreift. Das stellt eine große Herausforderung für viele Kinder dar.

Hier bitten wir Sie ganz dringend darum, dass Sie Ihr Kind/Ihre Kinder auf diese Situation vorbereiten. Je größer die Bereitschaft des Kindes zur Testung ist, umso einfacher und gesicherter kann das Testen erfolgen. In der Schule wird ein Nasentest durchgeführt.

Hier bietet es sich an, zuhause mit dem Kind zu üben, sich selber z. B. ein Wattestäbchen weit genug in beide Nasenlöcher zu führen und es mehrfach zu drehen. Bei einigen Kindern wurde bereits ein solcher Test in einer Teststelle durchgeführt, so dass hier bereits Erfahrungen damit gemacht wurden.
Jetzt dürfen die Kinder es selber machen. Für einige ist dies vielleicht sogar einfacher.

Bei einem positiven Testergebnis werden die Eltern gebeten, ihr Kind sofort aus der Schule abzuholen und zur Abklärung schnellstmöglich einen PCR-Test durchführen zu lassen.

Die Schulen dürfen die Kinder nur an der Notbetreuung oder später dem Wechselunterricht in Präsenz nur teilnehmen lassen, wenn das Kind getestet wurde (s.o.) oder sich in der Schule selber testet.

Wir bitten Sie herzlich dies zu berücksichtigen.

Für die Notbetreuung füllen Sie bitte das neue Formular aus und schicken es mir in der schul.cloud. Die Kinder werden gemäß Ihren Klassenlerngruppen beaufsichtigt. Bitte geben Sie Ihrem Kind ein Spielzeug und eine Übermittagsverpflegung mit.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte persönlich an mich und diskutieren dies nicht in den Klassengruppen. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.

Bleiben Sie alle gesund und freundliche Grüße

Melanie Steven

(Schulleiterin)

Nächste Termine
  • 17.04.2024
    Klasse 2000 - Kl.4ab
  • 18.04.2024
    Käguruwettbewerb Mathematik Jgh.3 und 4
  • 30.04.2024
    Schulgottesdienst Kl.3a
Kontakt
GGS Drabenderhöhe

In der Landwehr 1
51674 Wiehl

Tel: 02262 / 28 76
Fax: 02262 / 54 89

info@ggs-drabenderhoehe.de