Distanzunterricht

16.04.2021

Liebe Eltern, liebe Kinder,

 wie Sie sicherlich aus der Presse erfahren haben, wird der Distanzunterricht im Oberbergischen Kreis bis zum 02.05.2021 fortgesetzt. 

Die gesetzliche Festlegung dafür finden Sie in der Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises zur Anordnung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 15.04.2021 unter Punkt I, Nummer 7.):

„Der Präsenzunterricht an den Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufen I und II ist untersagt. Dies gilt nicht für die Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und der Förderschulen sowie die entsprechenden Semester im Bildungsgang Realschule des Weiterbildungskollegs. Gleichermaßenausgenommen sind die Qualifikationsphasen der gymnasialen Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums und der Bildungsgänge des Weiterbildungskollegs. Für Schülerinnen und Schüler bis zur Klassenstufe 6 sowie an Förderschulen mit den Förder-

schwerpunkten geistige Entwicklung (GE) und körperliche und motorische Entwicklung (KME) kann die Schule auf Antrag der Eltern eine pädagogische Betreuung ermöglichen (Notbetreuung).“ Es wird weiterhin eine Notbetreuung geben, aber Sie sind immer noch aufgerufen, Ihre Kinder möglichst zuhause zu betreuen. Falls dies nicht möglich ist, kommen nun die Vorgaben für die Inanspruchnahme der Notbetreuung.

Die Notbetreuung findet ab 8.00 Uhr statt.

Für alle Kinder benötigen wir eine verbindliche schriftliche Anmeldung!

Bitte füllen Sie das beigefügte Formular aus und schicken es mir in der schul.cloud schnellstmöglich aber bis spätestens Samstag, den 17.04.2021, 12.00 Uhr. Bitte tragen Sie die genauen Daten und Zeiten für die Betreuung Ihrer Kinder ein, das erleichtert mir die Planung.

Die Kinder erarbeiten in dieser Zeit die Tagespläne. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind sowohl die Tagespläne als auch das entsprechende Material dabei hat. Vergessen Sie auch nicht ein Lieblingsspielzeug und Verpflegung mitzugeben.

Die Kinder, die an der Notbetreuung teilnehmen führen an zwei Tagen Selbsttests durch. Alternativ können Sie zwei negative Bescheide einer Bürgerteststelle vorlegen, die nicht älter als 48 Stunden sind.

 Bei Fragen wenden Sie sich bitte persönlich an mich oder die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Bleibe Sie alle gesund!

Mit freundlichen Grüßen

 Melanie Steven
Schulleiterin

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